Kooperationsvereinbarung B P

Kooperationsvereinbarung zwischen Bundeswehr und Bundespolizei

Zum Abschluss des zweitägigen Führungskräfteseminars Bundespolizei – Bundeswehr in Blumberg wurde durch den Inspekteur der Streitkräftebasis, Generalleutnant Schelleis, und den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Romann, eine Kooperationsvereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit unterzeichnet.

Mit der Vereinbarung ist eine Vertiefung der gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit in Bereichen wie Informationsaustausch, Logistik, Aus- und Fortbildung sowie in der Materialwirtschaft zwischen der Bundespolizei und allen Organisationsbereichen der Bundeswehr vorgesehen.

Anerkennung von Qualifikationen
Unter anderem ist beabsichtigt, im Bereich Personal Möglichkeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen und Ausbildungsabschnitten zu prüfen. Durch zielgerichtete Förderung von ausscheidenden Angehörigen der Bundeswehr durch den Berufsförderungsdienst könnte so Bedarf in verschiedenen Berufsgruppen der Bundespolizei kompensiert werden.

Neben der Unterstützung im Bereich des Materialaustausches sollen perspektivisch im Bereich der Materialwirtschaft und -erprobung weitere Synergieeffekte erzielt werden wie z.B. auf dem Gebiet geschützter Fahrzeuge.

Hintergrund: Die Kooperationsvereinbarung dient als Grundlage für zukünftige Einzelvereinbarungen zwischen den Behörden und Dienststellen der Geschäftsbereiche. Bereits bestehende Regelungen, beispielsweise hinsichtlich der Hilfe in Katastrophenfällen, bleiben unberührt.

ots
Foto [Symbolbild]: Bundeswehr/Darius Retzlaff